Wenn Rechtsberatung nicht erschwinglich scheint – Beratunghilfe beantragen

Oft lassen es die  Ihre Einkommensverhältnisse von Geflüchteten nicht zu, dass Sie die Kosten eines Rechtsanwalts selbst tragen können. Wie für andere finanziell schlecht gestellte Personen besteht die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein für eine Beratung bei einem Rechtsanwalt zu beantragen. Mit Vorlage eines genehmigten Beratungshilfescheines  bei einem Anwalt (nicht jeder akzeptiert diese, vorher fragen!) muss nur eine Gebühr von 15 Euro für die Beratung und Bearbeitung der Rechtssache gezahlt werden.

Voraussetzung dafür ist, dass andere Hilfsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen und die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig ist. Außerdem darf noch kein gerichtliches Verfahren anhängig sein.

Welche Informationen und Dokumente man für die Beantragung eines Beratungshilfescheines mitbringen muss und auch das Beantragsungsformular, listet das Amtsgericht Neu-Ulm hier auf. Bei einer persönlichen Beantragung sollte man vor 11:30 Uhr am Amtsgericht vorsprechen. Mit einem vorausgefüllten Antragsformular geht es schneller.

Amtsgericht Neu-Ulm
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