Die Bundesagenturzentrale in Nürnberg und der Bundesagentur für Arbeit NRW (Gz: 220-5316.1) vom 12.7.2017 weisen darauf hin, dass verschiedene Maßnahmen und Förderungen für afghanische Asylsuchende geöffnet werden. Die hier verlinkten Weisungen auf der Homepage des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein gelten für das Fallmanagement in allen Bundesländern.