(IZ, 24.08.2018) „Der Fachkräftemangel im Handwerk ist groß – und Nachwuchs lässt sich nur schwer bekommen, das hat auch etwas mit der bayerischen Asylpolitik zu tun. Zwar gilt bundesweit die sogenannte 3+2-Regelung, die besagt, dass ein Flüchtling, der eine Ausbildung in Deutschland begonnen hat, geduldet wird, sie somit abschließen und anschließend zwei Jahre weiterarbeiten kann. Allerdings wurde die Regelung im Freistaat besonders streng ausgelegt, wie nicht nur Flüchtlingsorganisationen beklagten, sondern auch die Wirtschaft“.
Zitaus aus dem nline-Artikel in der Augsburger Allgemeinen Zeitung