Auch nach Pakistan finden mittlerweile Sammelabschiebungen statt. Das bedeutet, dass nun auch vollziehbar ausreisepflichtige Pakistani (auch wenn sie keine Reisepässe oder andere Identitätspapiere vorgelegt haben) abschiebungsgefährdet sind (mindestens allerdings die Straftäter unter ihnen). Deutschland hat jetzt Zugang zu einer Datenbank in Pakistan in der biometrische Daten gespeichert sind (z.B. Fingerabdrücke). Das „erleichtert“ die Abschiebungen auch ohne Papiere. Ob unter den in der Vöhringer Unterkunft lebenden Pakistani Personen davon betroffen sind, ist uns nicht bekannt. Die meisten gehen einer Volleerwerbstätigkeit nach.
Mehr Infos auf S. 6 im Newsletter der Rechtanwältin Kalin vom Januar 2018