Immer wieder führt die Frage der Mitwirkungspflichten im aufenthalts- und asylrechtlichen Verfahren zu Auseinandersetzungen mit den Ausländerbehörden. Meist geht es dabei um die Identitätsklärung und Passbeschaffung. In vielen Fällen können Geflüchtete nicht in dem Maße der Mitwirkungspflicht nachkommen, wie dies von Ausländerbehörden verlangt wird. Dies ist oftmals der Anlass für Leistungskürzungen und Beschäftigungsverbote. Wo die Grenzen der Zumutbarkeit liegen ist dabei umstritten.
Der Flüchtlingsrat in Sachsen-Anhalt hat zu den ein Rechtsgutachten zu den „Voraussetzungen von Sanktionen bei Nichtmitwirkung“ hinsichtlich der Mitwirkungspflichten im Ausländerrecht in Auftrag gegeben.
- Infoblatt (pdf, 4 Seiten) zu Mitwirkungspflichten im Ausländerrecht – Voraussetzungen, Pflichten, Rechtsschutz
- Rechtsgutachten des Flüchtlingsrates Sachsen-Anhalt von 11/2017 (pdf, 20 Seiten)
- Stellungnahme (pdf, 4 Seiten) zu Mitwirkungspflichten im aufenthalts- und asylrechtlichen Verfahren