Ist eine Verlegung (Wohnort) aufgrund gefundener Arbeit möglich?
Normalerweise ist eine Verlegung „nur“ wegen der Arbeit nicht möglich. Überwiegender Aufenthalt muss am Zuweisungsort sein, Herumreisen im Bundesgebiet möglich. Möglichkeit der Umverteilung besteht, ist jedoch reduziert auf Zusammenführung v.a. der Kernfamilie (sehr zähes und zeitintensives Verfahren).