Antrag auf Koordinatorenstelle noch nicht vom Tisch – interkommunale Zusammenarbeit wird geprüft

(29.01.2017) Die Entscheidung zur Schaffung einer vom Freistaat zu 50% geförderten Ehrenamtskoordinatorenstelle wurde vertagt. Die Verwaltung soll nun „zeitnah“ prüfen, ob eine interkommunale Zusammenarbeit im Fall eines Koordinators für Flüchtlingsarbeit in Frage kommt. Und wie es mit Förderungsmöglichkeiten seitens des Freistaats konkret aussieht.

Zum Onlineartikel in der Südwestpresse vom 29.01.2017

Zum Onlineartikel in der Augsburger Allgemeinen Zeitung vom 29.01.2017