Merkblatt zur Verpflichtung der Teilnahme am Integrationssprachkurs nach § 44a AufenthG

Das 4-seitige Merkblatt vom Juni 2016 listet auf, wer zu Integrationskursen verpflichtet werden oder z.B. auch freiwillig teilnehmen kann. Auch Ausnahmen oder Sanktionsmöglichkeiten werden angesprochen, wenn die Bereitschaft von Geflüchteten zum Kursbesuch nicht gegeben ist.

Merkblatt Integrationskurse Verpflichtungen (pdf, 4 S., 06/2017)