„Mit dem sogenannten Asylpaket II trat zum 16. März 2016 unter anderem die vielfach kritisierte
Regelung in § 104 Abs. 13 AufenthG in Kraft, durch welche das Recht auf Familiennachzug zu subsidiär
Schutzberechtigten für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt wurde.“ Eine Visumserteilung nach § 22 AufenthG wurde im Zusammenhang mit der Aussetzung des Familiennachzugs immer wieder als eine Ausnahmeregelung für Härtefälle diskutiert.
Die Arbeitshilfe (pdf) von Anna Schmitt und Sebastian Muy* lieferen eine gute Übersicht bis hin zu Vorgehensweisen und konkreten Hinweisen für Geflüchtete mit subsidiärem Schutz, die ihre gefährdeten Familienmitglieder nachholen möchten.
Herausgeber: Informationsverbund Asyl und Migration e.V., Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin
https://familie.asyl.net/start bietet weitere Informationen rund um den Familiennachzug