Verwaltungsgericht kippt Unterkunftsgebühren für arbeitende Geflüchtete

(18.05.2018, SZ) Das Verwaltunggericht kippt die momentan erhobenen Unterkunftsgebühren für arbeitende Geflüchtete. Die Gebührenfestsetzung ist ungültig, da keine ordnungsgemäße Kalkulation vorgenommen wurde. Der Verordnungsgeber hatte die Gebührenhöhe (…) völlig unabhängig von den ihm tatsächlich entstehenden Gesamtaufwendungen (…) festgelegt. Bedenken hat das Verwaltungsgericht auch gegen die Verwendung des Begriffs Fehlbeleger. Für die Unterbringung dieses Personenkreises ist nicht die einzelne Kommune, sondern der bayerische Staat verpflichtet. Kommunen müssen anerkannte Asylbewerber, die aus der Regierungsunterkunft ausziehen müssen, nicht aufnehmen. Damit ist die Unterbringung von „Fehlbeleger“ primär Aufgabe des Staates. Von einer freiwilligen Unterbringung des Staates kann also nicht die Rede sein.

Zum Online-Artikel in der süddeutschen Zeitung

Verwaltgungsgerichtsurteil-Zusammenfassung von Asyl in Oberland (in verständlicher Sprache, 6 Seiten, pdf)