Normalerweise kein Mietzuschuss bei Anmietung Möbelwagen für Asylsuchende

rundsätzlich sind anerkannte Asylbewerber – wie alle Sozialhilfe- und Hartz IV-Empfänger – verpflichtet, den Hilfebedarf so niedrig wie möglich zu halten.
Es ist daher zumutbar, dass z.B.Umzüge weitgehend in Eigenregie und mit Hilfe von Bekannten/Verwandten durchgeführt werden. Gleiches gilt für den Transport von Möbeln für die Erstausstattung einer Wohnung. Soweit möglich, ist der Transport mit Hilfe von Verwandten oder Bekannten durchzuführen. Nur wenn das im Einzelfall nachweislich nicht möglich ist, können die Kosten für den Transport in angemessenem Umfang übernommen werden (z.B. Miete für einen Transporter). Es handelt sich dabei aber um absolute Ausnahmen !!!!!
Asylbewerber müssten in der Regel auf die Unterstützung anderer Mitbewohner zurückgreifen können Weiter…