Inhalt:
1. Allgemeine Aussagen zu Versicherungen ,
2. Aussagen vom Jobcenter zur Kostenübernahme,
- Von der Versicherung Generali erhielt der Vöhringer Ehrenamtliche folgende Aussagen, die für alle
Versicherungsunternehmen gelten.1.1 Hausratversicherungen
Sie kann nach der Wohnfläche (als Pauschalbetrag) oder nach dem Bestand bzw. dem Wert
der Gegenstände, die in der Wohnung dem Asylbewerber gehören, abgeschlossen werden.
Da der Wert der Möbel usw. relativ gering Ist, ist zu empfehlen, diesen Betrag relativ gering
anzusetzen.1.2 Haftpflichtversicherung
Jede Versicherung bietet einen Haftpflichtversicherungstarif für Einzelpersonen oder einen
Tarif für Familien an.2. Übernahme der Kosten durch das Jobcenter
Die Übernahme der Kosten kann beim Jobcenter beantragt werden. Wird eine Übernahme
von Kosten für eine bereits bestehende Versicherung beantragt, so muss durch Belege
nachgewiesen werden, dass die Beträge gezahlt wurden. Bei Versicherungen, die neu
abgeschlossen werden, ist es günstiger, einen Kostenvoranschlag vom Versicherungsunternehmen
zu erbitten, und diesen dem Antrag an das Jobcenter beizufügen.
Wenn der Vermieter eine Versicherung fordert, sollte das dem Jobcenter auch schriftlich mitgeteilt werden.