Antrag auf Kostenübernahme Haftpflichtversicherung beim Jobcenter möglich?

Inhalt:
1. Allgemeine Aussagen zu Versicherungen ,
2. Aussagen vom Jobcenter zur Kostenübernahme,

  1. Von der Versicherung Generali erhielt der Vöhringer Ehrenamtliche folgende Aussagen, die für alle
    Versicherungsunternehmen gelten.1.1 Hausratversicherungen
    Sie kann nach der Wohnfläche (als Pauschalbetrag) oder nach dem Bestand bzw. dem Wert
    der Gegenstände, die in der Wohnung dem Asylbewerber gehören, abgeschlossen werden.
    Da der Wert der Möbel usw. relativ gering Ist, ist zu empfehlen, diesen Betrag relativ gering
    anzusetzen.1.2 Haftpflichtversicherung
    Jede Versicherung bietet einen Haftpflichtversicherungstarif für Einzelpersonen oder einen
    Tarif für Familien an.

    2. Übernahme der Kosten durch das Jobcenter
    Die Übernahme der Kosten kann beim Jobcenter beantragt werden. Wird eine Übernahme
    von Kosten für eine bereits bestehende Versicherung beantragt, so muss durch Belege
    nachgewiesen werden, dass die Beträge gezahlt wurden. Bei Versicherungen, die neu
    abgeschlossen werden, ist es günstiger, einen Kostenvoranschlag vom Versicherungsunternehmen
    zu erbitten, und diesen dem Antrag an das Jobcenter beizufügen.
    Wenn der Vermieter eine Versicherung fordert, sollte das dem Jobcenter auch schriftlich mitgeteilt werden.

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