Am 22.06.17 fand in München der „Fachtag Arbeit und Ausbildung“ statt.
In Vorträgen wurden die ausländerrechtlichen Grundlagen und Praktiken des bayerischen Innenministeriums und der lokalen Ausländerbehörden vorgestellt. Bei Flüchtlingen im Asylverfahren und mit Duldung ist es die Genehmigungspraxis der Behörden, die über den Zugang zu Arbeit und Ausbildung entscheidet. An den tatsächlichen Bedarfen an Arbeitskräften oder Lehrstellenangebot orientiert sich die Genehmigungspraxis nicht zwingend.
Die folgenden Vorträge sind alle auf derHomepage des Bayerischen Flüchtlingsrates herunterladbar: