Der Münchner Flüchtlingsrat hat eine 2-seitige Handreichung erstellt, die auch für Geflüchtete im Familiennachzug im Landkreis Neu-Ulm hilfreich ist. Die wichtigsten Schritte nach Ankunft sind neben einer Wohnung: Anmeldung bei der Meldebehörde, Beantragung SGBII-Leistungen beim Jobcenter, „Umschreiben des Visums“ bei der Ausländerbehörde im Landratsamt