Ausländerbehörden müssen bei Passbeschaffung konkrete Hinweise erteilen. Der Flüchtlingrat Baden-Württemberg veröffentlich Januar 2018 eine aktuelle Arbeitshilfe des Caritas Verband Deutschland.
Die Arbeitshilfe listet u.a. auf, wann und ob eine Mitwirkung zur Passbeschaffungspflicht gegeben ist und wann die Ausstellung deutscher Passersatzpapiere möglich ist.
Interessant ist dieses Dokument aktuell auch für subsidiär schutzberechtigte Personen, die begründet nicht in der Botschaft des Heimatlandes vorsprechen möchten aus dem sie Geflüchtete sind.