Es gibt eine Fahrerlaubnis für 6 Monate mit gültigem Führerschein aus dem Ausland. Dann muss der Führerschein umgeschrieben werden. Die Umschreibung sollte rechtzeitig beantragt werden. Folgende Nachweise müssen erbracht werden: theoretische und praktische Fahrprüfung im Herkunftsland, d.h. ähnliche Führerscheinbedingungen wie in Deutschland. Außerdem ein Nachweis über praktische Fahrerfahrung in Deutschland, z.B. mit dem Auto von Person xy.
Sind diese Nachweise nicht vorhanden: Nachprüfung. Es gibt eine Liste mit Ländern, die von der Nachprüfung befreit sind. Syrer müssen eine Nachprüfung machen. Ein Pass ist für die Führerscheinbeantragung notwendig.