Landkreis Neu-Ulm führt Kommunalquote für Flüchtlinge ein

In Bayern sind allein die Landkreise zuständig für die Unterbringung von Asylbewerbern. So auch der Landkreis Neu-Ulm, der dafür bislang angemietet hat, was von der Wohnqualität und vom Preis her vertretbar war. Das Angebot regelte die Verteilung, auf die Einwohnerzahlen der Kommunen wurde bislang keine Rücksicht genommen. Das ändert sich nun im Landkreis Neu-Ulm. Jede Kommune soll so viele Asylbewerber aufnehmen, wie ein Prozent der Bevölkerung ausmacht. Und ab Dezember gelten vermutlich sogar 1,5 Prozent.
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