Regelungen für Flüchtlinge und Asylbewerber aus Vöhringen in den ersten 3 Monaten:
- sie dürfen
- tagsüber nach Ulm fahren (es gibt eine Regelung).
- sich im Regierungsbezirk Schwaben frei bewegen.
- sie dürfen nicht (Ausnahmen nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde möglich)
- in den Alb-Donau-Kreis fahren, oder
- den Regierungsbezirk Schwaben verlassen.
Nach den 3 Monaten dürfen Flüchtlinge und Asylbewerber sich in ganz Deutschland frei bewegen