Förderung für Deutschkurse für Asylbewerber in Höhe von 500 Euro beantragen

Das Bayerische Sozialministerium unterstützt ehrenamtlich getragene/veranstaltete Deutschkurse für Asylbewerber mit einer Pauschale von 500 Euro. Die lagfa bayerne.V. koordiniert im Auftrag des Bayerischen Sozialministeriums die Ausreichung der Pauschalen. Bewerben können sich lokale Initiativen/Träger.

Voraussetzungen für den Erhalt einer Pauschale sind:

  • Der Deutschkurs findet regelmäßig im Umfang von mindestens 2 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten pro Woche statt.
  • Es sind insgesamt mindestens 50 Unterrichtseinheiten.
    Es sind mindestens 5 Teilnehmer.
  • Der Nachweis wird durch eine Unterschriftenliste mindestens in den ersten drei Terminen erbracht.
  • Der Deutschkurs dauert mindestens3 Monate.

Die Pauschale von 500 Euro ist für Sachkosten, die bei der Organisation der Sprachkurse entstehen, z.B.:

  • Mietkosten für den Schulungsraum
  • Materialkosten
  • Fahrtkosten
  • sonstige Kostenerstattung für den Aufwand der Kursleitung, z. B. Fortbildungskosten, allerdings nicht für Honorare, Aufwandspauschalen usw. für die Kursleitung zu verwenden.

Die Aufteilung der 500-Euro-Pauschale auf die einzelnen Positionen obliegt der lokalen Helferinitiative.

Mehr Informationen, und Förderantrag auf der Homepage der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen (LAGFA)