Illegales Filesharing verursacht Urheberrechtsverletzungen – WLAN-Anschlussinhaber haftet

(März 2016) Das Landratsamt Neu-Ulm rät Ehrenamtlichen aus Haftungsgründen dringend davon ab, WLAN Verträge für Asylbewerber abzuschließen. Viele Flüchtlinge konnten in ihrer Heimat, Internet-Tauschbörsen nutzen, ohne eine juristische Verfolgung von Urheberrechtsverstößen fürchten zu müssen. Knüpfen sie hierzulande daran an, können sie nicht nur sich, sondern auch Anschlussinhaber, die den WLAN Anschluss geöffnet haben in die Haftung bspw. für illegal verbreitete Filme (Filesharing) bringen.
Englisch- und Arabischsprachige Informationen, die Sie auch an Asylbewerber verteilen können, können Sie hier bei heise.de abrufen