Lockerung des Leiharbeitsverbot für Asylbewerber und Geduldete

Seit Mitte Oktober dürfen Asylbewerber auch von Leiharbeitsfirmen beschäftigt werden. Das Verbot der Leiharbeit für die Beschäftigung von Ausländern (§ 40 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) wird für Asylbewerber und Geduldete, die keiner Vorrangprüfung mehr unterliegen, aufgehoben. Ihnen kann damit nach 15-monatigem Aufenthalt eine Beschäftigung in der Leiharbeit erlaubt werden. Weiter…

Handwerker wollen Flüchtlinge für Arbeitsmarkt fit machen

Ein Jahr Wirtschafts- und Bildungszentrum in Weißenhorn. Das Kursangebot wächst, die Nachfrage ist groß, die Kreishandwerkerschaft als Betreiber mächtig zufrieden. Die Kreishandwerkerschaft sieht die Flüchtlingssituation als Chance zur Nachwuchsgewinnung. Die Kreishandwerkerschaft will Arbeitgeber schulen und sie auf die neue Situation einstellen. Weiter…