Wenn Asylsuchende anerkannt sind, können sie aus einer Gemeinschaftsunterkunft ausziehen und sich selbst eine Wohnung suchen. Dies gestaltet sich ohne Hilfe Ehrenamtlicher schwierig. Hier ein paar randliche Informationen, die für anerkannte Personen gelten, die noch keine Arbeit gefunden haben:
- Unterkunftskosten werden vom Jobcenter nur in angemessener Höhe übernommen. Siehe hierzu auch Merkblatt des Jobcenters (Stand 02/2017).
- Vor Abschluss eines Mietvertrages soll beim Jobcenter die Zustimmung zur Wohnungsnahme eingeholt werden. Liegt eine Zustimmung nicht vor, ist das Jobcenter nur zur Übernahme angemessener Unterkunftskosten verpflichtet.
- Kautionen können als Darlehen vom Jobcenter auf persönlichen Antrag des Leistungsbeziehers übernommen werden. Die Kaution wird dann in kleinen angemessenen Raten von den monatlichen Raten abgezogen. Bei Auszug erhält der Leistungsbezieher dann natürlich die eingezahlt Kaution zurück.
- Wohnungen von Personen mit einer Aufenthaltsgestattung müssen nun (Stand Feb. 2017) über einen Antrag, der über das Landratsamt eingereicht wird, zu der Ausländerbehörde der Regierung von Schwaben zur Genehmigung vorgelegt werden.
- Abtretungserklärungen an den Vermieter sollten ebenfalls in einem persönlichen Gespräch mit dem jeweils zuständigen Arbeitsvermittler geklärt werden. Abtretungserklärungen haben Vor- und Nachteile. Vorteil, bei ALG II Beziehern, die Probleme haben, Ihre Mietzahlungen pünktlich einzuhalten, ist dies sicherlich eine Maßnahme , um Wohnungsverlust durch Wohnungskündigung zu verhindern.
Allerdings sollen Flüchtlinge, wie auch andere Leistungsbezieher nach Möglichkeit eigenständig zum Monatsbeginn pünktlich Ihre Mietzahlungen an den Vermieter vorzunehmen. Wenn die Flüchtlinge später dann einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen gibt es auch keine Möglichkeit mehr der Abtretungserklärung an den Vermieter. Auf den eigenverantwortlichen Umgang mit dem monatlich zur Verfügung stehenden Geld sollten anerkannte Flüchtlinge nach Möglichkeit frühzeitig vorbereitet werden. - Antrag auf Sozialwohnungen, z.B. bei der NuWOG, stellen. Es existeren aber sehr lange Wartezeiten.
- Weitere Informationen auf der Seite des Landratsamtes .
Was ist bei der Ansprache von potentiellen Vermietern wichtig?
- Kaution
Wenn jemand eine höhere Miete als das Jobcenter übernehmen wird (=´selbst ´drauf zahlt), dann müssen anerkannte Personen die Kaution selbst komplett übernehmen. - Regelmäßigkeit des Mieteingangs (ggf. Abtretungserklärung gg.über dem Jobcenter)
- Ansprechpartner nennen, wenn es Probleme geben sollte?
- Kontaktdaten der Flüchtlingssozialarbeit
- Kontaktdaten Familienpaten, sofern existent.
- Information der anderen Mieter im Haus.
- Es hilft, wenn man glaubhaft nachweisen kann, dass die anerkannten Asylbewerber informiert und eingewiesen wurden zum Thema: Müll, Lärm, Richtig Heizen und Lüften, Annahme und Lagerung von Sachspenden, Nicht-Annahme von stromfressenden Altgeräten
Wo kann ich inserieren?
- Online, z.B. bei
Beispiel-Annonce:
Freundeskreis Asyl sucht für anerkannte Syrische Familie eine 3-4-Zimmerwohnung
Wír suchen im Raum [xxxx] eine 3-4-Zimmerwohnung. Aufgrund der Vorgaben des Jobcenter darf die Kaltmiete maximal 477 Euro betragen. Ein Wohnberechtigungsschein ist auch vorhanden. Die Syrische Familie würde gegenüber dem Jobcenter eine Abtretungserklärung abgeben, sodass die Miete direkt pünktlich zum ersten auf dem Konto bei Ihnen ist. Auch eine Kaution würde gestellt werden. Wir wären sehr dankbar, wenn uns jemand helfen könnte. Weitere Informationen zu dieser syrischen wohnungssuchenden Familie kann Ihnen [Frau xy] vom Freundeskreis Asyl geben, die diese Familie seit x Monaten kennt und ehrenamtlich unterstützt.