Asylbewerber können sich gegen eine Überstellung in ein anderes EU-Land nach Dublin III wehren.

(20.06.2017, Zeit) Wenn EU-Behörden Fristen versäumen, können sich Asylbewerber gegen eine Überstellung in ein anderes EU-Land wehren. Zu dieser Einschätzung kommt die EuGH-Generalanwältin. Die Generalanwältin Eleanor Sharpston beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) stellte in Luxemburg ihre Schlussanträge zur Auslegung der sogenannten Dublin-Verordnung. Das Gericht ist an die Empfehlung nicht gebunden, folgt ihr aber häufig.

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