Der Bayerische Flüchtlingsrat hat einen Apell an Bayerische Wähler/innen online gestellt, den Helferkreise aber auch Einzelpersonen unterzeichnen können. Der Appell fordert z.B. die Anwenung der 3+2-Regel auch in Bayern. Sie besagt, dass Geflüchtete nach Ablehnung ihres Asylantrags eine Ausbildung aufzunehmen und sich darüber ein 2-jähriges Aufenthaltsrecht bei erfolgreichem Ausbildungsabschluss erwerben können.
zum Appell des Bayer. Flüchtlingsrates