Geordnete-Rückkehr-Gesetz beschlossen

Das Kabinett hat Mitte April 2019 das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz beschlossen, das auch Geflüchteten in Vöhringen betreffen wird.

Künftig müssen vollziehbar ausreisepflichtige Asylbewerber mit Sanktionen rechnen, wenn sie nicht an der Beschaffung ihrer Reisedokumente mitwirkten oder eigene finanzielle Mittel verschwiegen hätten.

Ausreisepflichtige müssen künftig aktiv zu ihrer eigenen Abschiebung beitragen. Dazu gehört es, bei der Botschaft ihres Herkunftsstaates Ersatzpapiere zu beantragen und dort auch freiwillig ihre Bereitschaft zur Rückkehr zu erklären. Wer solche Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, muss mit Arbeitsverbot, längerem Verbleib in Ersteinrichtungen und gekürzten Sozialleistungen rechnen.

Keine Arbeitserlaubnis zu bekommen und auf ca. 150 Euro im Monat gekürzt zu werden, ist bei geduldeten Vöhringer Geflüchteten ohne ausreichende Identitätsmitwirkung seitens des LRA schon seit über einem Jahr gängige Praxis. Bewirkt haben diese Maßnahmen bislang: scheinbar gar nichts von dem, was mit dem neuen Gesetzt angestrebt wird: mehr erfolgreiche „Rückführungen“.

Neu eingeführt in dem Gesetz wurde die „Mitwirkungshaft“. Unkooperative abgelehnte Geflüchtete sollen von dort heraus Vertretern ihrer Botschaft vorgeführt werden können. Geplant ist auch, dass Ausländerbehörden keine Fluchtgefahr mehr nachweisen müssen, wenn Migranten in Ausreisegewahrsam sollen.

Seehofers Gesetz sieht den neuen Status einer „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ vor.

Artikel zum Geordnete Rückkehr-Gesetz vom 17.04.2019