Asylbewerber aus Eritrea haben oft keine Papiere Die Sprache allein ist nicht ausreichend als Zugehörigkeitsbekundung (in Äthiopien dieselbe Sprache). Die Vorlage von Dokumenten, die die Zugehörigkeit beweisen ist nötig. Dafür eignen sich z.B. auch Schulzeugnisse u.ä.