Nein, Atteste über psychische Krankheiten bieten keinen sicheren Schutz. Es sind sehr solide Nachweise nötig, die belegen, dass psychische Erkrankung nicht erst kurz vor drohender Abschiebung aufgetreten ist.
Nein, Atteste über psychische Krankheiten bieten keinen sicheren Schutz. Es sind sehr solide Nachweise nötig, die belegen, dass psychische Erkrankung nicht erst kurz vor drohender Abschiebung aufgetreten ist.