Wie kann ein Asylbewerber ein Bankkonto eröffnen?

Mittlererweile können auch Asylbewerber, die noch nicht anerkannt sind, ein Bankkonto in Deutschland eröffnen.

Asylbewerber müssen einmal monatlich beim Sozialamt vorsprechen und erhalten dort die ihnen zustehenden Leistungen in bar ausbezahlt. Es besteht jetzt die Möglichkeit, die Geldleistungen auf ein deutsches Bankkonto zu überweisen. Die Asylbewerber müssen dann nur noch alle 3 Monate im Sozialamt vorsprechen und dabei die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen. Voraussetzung für die Eröffnung eines Bankkontos: die Asylbewerber besitzen bereits eine Aufenthaltsgestattung.

Falls ein Asylbewerber ein Konto bei der Sparkasse Neu-Ulm oder der Volks- und Raiffeisenbank Neu-Ulm/Weißenhorn eröffnen möchten, kann das Sozialamt Neu-Ulm für Sie die notwendigen Unterlagen an die Bank weiterleiten. Der Asylbewerber muss dann zunächst nicht selbst bei der Bank vorsprechen. Diese Vorgehensweise ist vom Sozialamt mit der Sparkasse Neu-Ulm und der Volks- und Raiffeisenbank Neu-Ulm/Weißenhorn vereinbart worden und wird von diesen Banken auch gewünscht. Dem Sozialamt soll in diesen beiden Fällen nur auf dem beiliegenden Formular die entsprechende Vollmacht zugesandt werden.

Falls der Asylbewerber bei einer anderen Bank ein Konto eröffnen möchte muss er sich selbst darum kümmern. Welche Formalitäten zu erledigen sind und welche weiteren Unterlagen er/sie braucht, ist von Bank zu Bank verschieden. In jedem Fall benötigt der Flüchtling für die Kontoeröffnung ein gültiges Ausweisdokument. Er/Sie soll die Identitätsbescheinigung, die Aufenthaltsgestattung oder Ihre Duldung mit zur Bank nehmen und das beiliegende Formular an das Sozialamt zurück senden.