Gesundheitskarte für Asylsuchende im Landkreis Neu-Ulm erst nach 15 Monaten

Die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge wird nach wie vor in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt.
Die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge wird politisch auf Landesebene entschieden. In den ersten 15 Monaten ihres Aufenthaltes erhalten Asylbewerber im laufenden Verfahren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das gilt auch für die ärztliche Versorgung, die sich auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände beschränkt. Ärzte können daher nur bestimmte Behandlungsleistungen abrechnen. Die Abrechnung erfolgt bislang über das Sozialamt.
Die Einführung einer Gesundheitskarte soll den Verwaltungsaufwand für die behandelnden Ärzte und Sozialämter reduzieren. So müssen dann keine Krankenscheine mehr benantragt werden, die behandelnden Ärzte können direkt über die Gesundheitskarte mit dem Kostenträger abrechnen. Allerdings können hier auch nur eingeschränkte Leistungen abgerechnet werden.
Nach 15 Monaten erhalten alle Asylbewerber automatisch eine Krankenkassenkarte. Die Gesundheitskarte würde daher nur in den ersten 15 Monaten des Aufenthaltes für Asylbewerber eine Erleichterung darstellen. Allerdings befürchten Politiker aus Bayern einen Missbrauch der Leistungen, daher wurde die Gesundheitskarte bei uns bislang nicht eingeführt. Das Landratsamt Neu-Ulm hat auf die Einführung der Gesundheitskarte keinen Einfluss. In Bayern wird es vorläufig keine Gesundheitskarte für Asylbewerber geben. Nach 15 Monaten Aufenthalt erhalten Flüchtlinge dann automatisch eine Krankenkassenkarte.

Weitere Informationen:

Stand: Januar 2016, Quelle: Newsletter Asyl Landratsamt Neu-Ulm