Lockerung des Leiharbeitsverbot für Asylbewerber und Geduldete

Seit Mitte Oktober dürfen Asylbewerber auch von Leiharbeitsfirmen beschäftigt werden. Das Verbot der Leiharbeit für die Beschäftigung von Ausländern (§ 40 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) wird für Asylbewerber und Geduldete, die keiner Vorrangprüfung mehr unterliegen, aufgehoben. Ihnen kann damit nach 15-monatigem Aufenthalt eine Beschäftigung in der Leiharbeit erlaubt werden. Weiter…

Formular zur Meldung eines eröffneten Bankkontos an das Sozialamt

Formular (1 Seite) mit Meldung Bankkonto an das Sozialamt You need a permission of Residence („Aufenthaltsgestattung“) before you can send back this form to the Sozialamt if you want to open a bank account. Ohne Aufenthaltsgestattung eröffnen die Banken kein Konto! Die Aufenthaltsgestattung sieht so ähnlich aus wie unser „alter“ Führerscheinlappen in Deutschland, siehe Beispiel Weiter…