Besuchen Sie auch die Ukraine-Hilfeseite der Stadtverwaltung Weiter...

Sie wissen schon, bei was Sie sich einbringen möchten? Oder würden Sie gerne helfen und wissen noch nicht recht, wo und wie? Sprechen Sie uns an. Weiter...
Seit 2021 sind wir nur noch Einzelpersonen, die sich um v.a. syrische Geflüchtete/Familien kümmern. Neue Hilfegesuche müssen wir mangels Helferkapazitäten leider absagen. Weiter...
Hier erfahren Sie, wo Sie Kleidung oder Haushaltswaren abgeben und finden können. Wir nehmen selbst keine Kleidung an. Gebrauchtmöbel suchen wir anlassbezogen in ebay-kleinanzeigen Weiter...
Für Fahrradfahrer gibt es keine Pflichtversicherung. Anmerkung eines Helfers: Beim bayerischen Versicherungsverband kann eine Haftpflichtversicherung für Asylbewerber abgeschlossen werden. Diese soll 36€ pro Flüchtling und pro Jahr kosten. Bei der Kreissparkasse Augsburg gibt es ein Angebot für etwa 18€ / Quartal für eine Einzelperson, oder 34€ / Quartal für eine Familie, unabhängig von der Kinderzahl. Weiter…
Fahrdienste sind mit privater Autohaftpflicht abgedeckt. Eine Mitgliedschaftsbestätigung z.B. von der Caritas kann in einigen Versicherungsfragen helfen. Im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung kann eine Schadensersatz- ausfallversicherung schützen, wenn der Name des Schädigers bekannt ist und dieser kein Geld und keine Versicherung hat, die den Schaden übernimmt. (wenn z.B. ein Asylbewerber ohne Haftpflichtversicherung einen Schaden an einem Weiter…
An die Fachberater / Asylberater.
Es gibt eine Fahrerlaubnis für 6 Monate mit gültigem Führerschein aus dem Ausland. Dann muss der Führerschein umgeschrieben werden. Die Umschreibung sollte rechtzeitig beantragt werden. Folgende Nachweise müssen erbracht werden: theoretische und praktische Fahrprüfung im Herkunftsland, d.h. ähnliche Führerscheinbedingungen wie in Deutschland. Außerdem ein Nachweis über praktische Fahrerfahrung in Deutschland, z.B. mit dem Auto von Weiter…
Normalerweise ist eine Verlegung „nur“ wegen der Arbeit nicht möglich. Überwiegender Aufenthalt muss am Zuweisungsort sein, Herumreisen im Bundesgebiet möglich. Möglichkeit der Umverteilung besteht, ist jedoch reduziert auf Zusammenführung v.a. der Kernfamilie (sehr zähes und zeitintensives Verfahren).
Drei Klagen wurden eingereicht und verloren. Geduldete aus sicheren Drittstaaten sollen keine Arbeitsmöglichkeit bekommen.
Ein Pass und ein Visum werden benötigt um in ein Flugzeug steigen zu können. Die Geburtsurkunde der Kinder alleine reicht nicht aus. Mit der Geburtsurkunde kann allerdings ein Pass beantragt werden. Das ist jedoch sehr teuer (ca. 700€ pro Pass bei Syrern). Eventuell sollte man probieren, die Pässe über die syrische Botschaft in Deutschland zu Weiter…
Nein, Atteste über psychische Krankheiten bieten keinen sicheren Schutz. Es sind sehr solide Nachweise nötig, die belegen, dass psychische Erkrankung nicht erst kurz vor drohender Abschiebung aufgetreten ist.
Asylbewerber aus Eritrea haben oft keine Papiere Die Sprache allein ist nicht ausreichend als Zugehörigkeitsbekundung (in Äthiopien dieselbe Sprache). Die Vorlage von Dokumenten, die die Zugehörigkeit beweisen ist nötig. Dafür eignen sich z.B. auch Schulzeugnisse u.ä.
Es gibt einen Reiseausweis für Flüchtlinge, die Daten darauf sind jedoch unbestätigt (durch den Flüchtling selbst angegeben und somit z.B. für eine Führerscheinbeantragung eigentlich nicht ausreichend). Pass im Heimatland oder bei der Botschaft in Deutschland beantragen.