Asylantragstellung bei minderjährigen begleiteten Flüchtlingen
Zum 01.11.2015 gab es wieder eine wichtige Gesetzesänderung bei der Asylantragstellung für begleitete minderjährige Flüchtlinge. Bei minderjährig begleitenden Flüchtlingen dürfen nur noch die Personensorgeberechtigten bzw. dazu offiziell bestimmten Begleitpersonen einen Asylantrag stellen. Weiter…